Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat beschlossen

Am 29.09.2023 wurde das GEG im Deutschen Bundesrat beschlossen und wird am 1.1.2024 in Kraft treten. Kritik gibt es an dem Entwurf des Förderprogramms und beim Kommunalen Wärmeplan stockt es.

Bildquelle: presentermedia.com

Kein Gesetz stand in den letzten Monaten so sehr im öffentlichen Fokus wie das Gebäudeenergiegesetz – und hierbei insbesondere die Paragraphen, die sich mit der zukünftigen Heizungstechnik befassen.

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ wird voraussichtlich am 29. September 2023 im Deutschen Bundesrat beschlossen. Auch wenn einige Oppositionspolitiker ein Stopp des Gesetzes im Bundesrat angekündigt haben, lässt insbesondere der Ausschussbeschluss im Bundesrat von Mitte September darauf schließen, dass gegen das Gesetz kein Einspruch erwirkt wird. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es für das Gebäudeenergiegesetz eh nicht.

Damit wird aber die Unsicherheit über die Fragestellung, wie wir zukünftig unsere Gebäude beheizen sollen/müssen, noch lange nicht ausgestanden sein. Aber schauen wir uns kurz die Historie der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an.

Historie zum Fremdschämen

Die Historie zur Gesetzgebung des neuen Gebäudeenergiegesetzes stellt sicherlich kein Ruhmesblatt der parlamentarischen Demokratie dar.
Angefangen hatte es noch sehr gut und der Wichtigkeit des Themas angemessen – denn machen wir uns nichts vor: die homöopathische Energiewende bei der Vorgängerregierung (CDU/CSU/SPD) bestand nahezu ausschließlich im Ausbau der Stromerzeugungs-Kapazitäten. Die Sektoren der Wärmeversorgung und der Mobilität wurden beinahe vollständig aus einer nachhaltigen Transformation ausgeklammert.

Zum Gebäudeenergiegesetz wurde bereits im Sommer 2022 – also sehr frühzeitig – ein Konzept- und Diskussionspapier veröffentlicht. Obwohl dort schon die maßgeblichen Ideen publiziert wurden, schien der Koalitionspartner FDP bei der Veröffentlichung des ersten Gesetzes-Entwurfes im Frühjahr 2023 überrascht über die Inhalte zu sein. Fast wie eine Oppositionspartei machte die FDP Stimmung gegen die angedachten Veränderungen.

Eines der größten Probleme des Gesetzesentwurfs – und auch der zu Grunde liegenden wissenschaftlichen Studie – waren die abstrus kurzen Zeithorizonte. Diese setzten sich dann leider auch bei der zeitlichen Realisierung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren fort.

Es war offensichtlich, dass man dieses leidige Thema seitens Bundeswirtschaftsministeriums möglichst schnell abschließen wollte. So musste zum Beispiel bei der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag über die zuvor bereits im Koalitionsausschuss abgelehnte Version abgestimmt werden, da in der kurzen Zeit die „Leitplanken“ des überarbeiteten Heizungsgesetzes noch nicht in einen Gesetzestext gegossen werden konnten. Auch die „Beratung“ im Wirtschaftsausschuss musste sich anfänglich ohne konkreten Gesetzestext behelfen.

High Noon beim Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Entscheidung zum Gesetz im Juli 2023 mit dem Hinweis auf die ausreichende Zeit, welche den Parlamentarierinnen und Parlamentariern für das Studium und die Diskussion des Gesetzes gegeben werden müsste. Eine Ohrfeige für die Bundesregierung – und zwar völlig zu Recht.

Zu einer Beratung oder einer Überarbeitung kam es in den letzten Monaten indes nicht – denn in der ersten Sitzungswoche nach der üppigen Sommerpause wurde das Gesetz genau in der Form verabschiedet, wie es bereits im Juli vorgesehen war. Eine schallende Ohrfeige für die parlamentarische Demokratie.

Selten hat man eine Bundestagsdebatte erlebt, die so viel Interesse geweckt hat. Volle Besucherränge kennt man im Deutschen Bundestag – aber dieses Mal waren auch die Sitzplätze der Parlamentarier und der Regierungsbank nahezu vollständig gefüllt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen übertrug die Debatte live, was auch eher selten vorkommt.

Unsicherheit bleibt bestehen

Und nun wird aller Voraussicht nach der Deutsche Bundesrat am 29. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz ohne Einspruch die Länderkammer passieren lassen. Damit wird aber die Unruhe nicht geringer.

Dass die Opposition jetzt schon ankündigt, dieses Gesetz bei einem Regierungswechsel als eine der ersten Amtshandlungen wieder einzukassieren, kann man ggf. noch als vorgezogenen Wahlkampf betrachten.

Anders verhält es sich mit der Bekanntmachung der Bundesbauministerin Geywitz. Diese hatte im Rahmen der inzwischen fast schon inflationär im Kanzleramt stattfindenden „Gipfel-Treffen“ – konkret des „Wohnbaugipfels“ vom 25. September 2023 –Änderungen am gerade beschlossenen Gebäudeenergiegesetz angekündigt. Das Gesetz könnte „einfacher“ und „mit weniger Detailsteuerung“ gemacht werden, sagte die SPD-Politikerin der “Welt”. Die Ankündigung der SPD-Bundesbauministerin, dass sie eine schnelle Veränderung des im Bundesrat noch gar nicht beschlossenen Gebäudeenergiegesetzes angehen werde, wirkt weder professionell und bringt zusätzliche Unruhe in die aufgeheizte Diskussion. Die Frage sei erlaubt, warum man diese Vereinfachungen und Entbürokratisierungen nicht in der mehrmonatigen Sommerpause besprochen und realisiert hat.

Indes weist das Gebäudeenergiegesetz in der jetzigen Form tatsächlich eine derart große Anzahl an Übergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen auf, dass es sehr schwerfällt, die Übersicht über die komplexen Regelungen zu bewahren. Durch die Übergangsfristen, die teilweise mehr als 10 Jahre betragen können, erscheint ein signifikanter Beitrag des Wärmesektors zur CO2-Einsparung bis zum Jahre 2035 ausgeschlossen.

Die Unruhe und Diskussionen werden sich auch auf das Wärmeplanungsgesetz (Kommunale Wärmeplanung) und die BEW/BEG-Förderungen übertragen.
Unruhe durch Ankündigung kurz- und mittelfristiger Änderungen an den Gesetzen werden sicherlich nicht dazu beitragen, größere Investitionen bei einer Heizungssanierung zu tätigen.

Indes zeigt sich diese Unruhe in der gesamten Energiewirtschaft. Wir haben dies zum Anlass genommen, den Eröffnungsvortrag zu Markt- und Technologietrends des BHKW-Jahreskongresses 2023 auf unserem Youtube-Kanal zu veröffentlichen.
Außerdem verweisen wir auf unseren kostenlosen Vortrag zum Gebäudeenergiegesetz “Wie heizen wir in der Zukunft?”.

UPDATE
Der Bundesrat hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebilligt – das sogenannte Heizungsgesetz kann nun im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Eröffnungsvortrag der BHKW 2023 auf Youtube
Diese Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten ab 2024