KWK-Gesetz unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht

EuGH weist Einspruch der EU-Kommission zurück und ermöglicht damit mehr Spielraum bei der KWKG-Novelle

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Die mit Spannung erwartete Urteilsverkündigung zum Streitfall zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland zur beihilferechtlichen Relevanz der KWK-Förderung (Az. C-242/24 P) erfolgte heute kurz vor 10:00 Uhr.

Die vierte Kammer des EuGH wies den Einspruch der EU-Kommission gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom Januar 2024 zurück.

Das EuGH erkannte keine Fehler des EuG und bestätigt die Rechtsauffassung, dass die Förderung von KWK-Anlagen durch das KWK-Gesetz in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe gilt.

Damit unterliegt das KWK-Gesetz nun weniger strengen Anforderungen. Dies ermöglicht auch mehr Spielraum bei der Novellierung des KWK-Gesetzes.